Der Verein dient in diesem Rahmen den Grundsätzen und Zielen von Lions-International durch:

1.  Selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
    (gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 AO), insbesondere:
  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts-, und Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens,
  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports,
  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.
2.  durch selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
    (mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO),
 
3. durch selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen
    Rechts ist (kirchliche Zwecke gemäß § 54 AO).