Der Verein dient in diesem Rahmen den Grundsätzen und Zielen von Lions-International durch:
1. Selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
(gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 AO), insbesondere:
(gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 AO), insbesondere:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts-, und Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens,
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports,
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.
2. durch selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
(mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO),
(mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO),
3. durch selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist (kirchliche Zwecke gemäß § 54 AO).
Rechts ist (kirchliche Zwecke gemäß § 54 AO).