Aktuelle Meldungen
Winfried Walther führt den Lions Club Neustadt Weinstrasse
Zum 1.7.2022 übernimmt Winfried Walter die Führung des Lions Club Neustadt an der Weinstraße. Sein Vorgänger Michael Lehmann übernimmt das Amt des Past Präsidenten. Winfried Walther wird in seinem Präsidentenjahr die Themen 'Wald, Wein und Wirtschaft' in den Mittelpunkt stellen.
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Lions Club Neustadt trauert um Werner Simon
Nach kurzer schwerer Krankheit verstarb unser langjähriges Lions Vorstandsmitglied Werner Simon am 26. Mai 2022. Werner Simon hat die Geschicke des Club über viele Jahre geleitet und mit begleitet. Wir verlieren einen geschätzten Freund, einen Menschen der den lionistischen Grundsätzen immer verpflichtet war. Wir gedenken Werner Simon und seiner Familie.
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Winfried Walther führt den Lions Club Neustadt Weinstrasse
Zum 1.7.2022 übernimmt Winfried Walter die Führung des Lions Club Neustadt an der Weinstraße. Sein Vorgänger Michael Lehmann übernimmt das Amt des Past Präsidenten. Winfried Walther wird in seinem Präsidentenjahr die Themen 'Wald, Wein und Wirtschaft' in den Mittelpunkt stellen.
... weiterLions Club Neustadt trauert um Werner Simon
Nach kurzer schwerer Krankheit verstarb unser langjähriges Lions Vorstandsmitglied Werner Simon am 26. Mai 2022. Werner Simon hat die Geschicke des Club über viele Jahre geleitet und mit begleitet. Wir verlieren einen geschätzten Freund, einen Menschen der den lionistischen Grundsätzen immer verpflichtet war. Wir gedenken Werner Simon und seiner Familie.
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Der Verein dient in diesem Rahmen den Grundsätzen und Zielen von Lions-International durch:
1. Selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
(gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 AO), insbesondere:
(gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 AO), insbesondere:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts-, und Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens,
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports,
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.
2. durch selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
(mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO),
(mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO),
3. durch selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist (kirchliche Zwecke gemäß § 54 AO).
Rechts ist (kirchliche Zwecke gemäß § 54 AO).